Streuwerbeartikel bis 10€ steuerlich absetzen
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Streuwerbeartikel sind eine effektive Möglichkeit für Unternehmen, ihre Markenbekanntheit zu steigern und Kunden zu binden. Doch neben ihrem Marketingwert bieten sie auch steuerliche Vorteile, die oft übersehen werden.
In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie Sie Streuwerbeartikel als Teil Ihrer Steuergestaltung nutzen können, um Ihre Unternehmensausgaben zu optimieren und gleichzeitig Ihr Marketing zu stärken.
Absetzbarkeit von Streuartikeln als Betriebsausgaben
Promotionartikel wie bedruckte Kugelschreiber, Schlüsselanhänger oder Notizblöcke gelten steuerlich als Betriebsausgaben. Das bedeutet, dass die Kosten für diese Artikel von der Steuer abgesetzt werden können. Durch den Abzug als Betriebsausgaben mindern Unternehmen ihre steuerpflichtigen Gewinne und somit auch ihre Steuerlast.
Steuerliche Behandlung von Streuwerbeartikeln
Die Kosten für Streuartikel können in der Regel im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, sofern sie übliche und angemessene Geschäftsausgaben darstellen. Alternativ können Unternehmen auch von der Pauschalierungsmöglichkeit nach § 37b EStG Gebrauch machen.
Hierbei können Streuartikel bis zu einem Wert von 10 Euro pro Empfänger pauschal mit 30 Prozent versteuert werden, ohne dass eine Einzelaufzeichnung erforderlich ist.
Diese Pauschale deckt die Aufwendungen für den Erwerb und die sonstigen damit verbundenen Kosten ab. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die strengen steuerlichen Vorschriften eingehalten werden müssen, um die Absetzbarkeit der Streuartikel zu gewährleisten.
Dazu gehört unter anderem ein deutlich sichtbarer Werbeaufdruck mit dem Firmenlogo oder- slogan, um den werblichen Charakter der Artikel zu betonen. Durch die sorgfältige Beachtung der steuerlichen Vorschriften können Unternehmen die Vorteile von Streuartikeln nicht nur für ihr Marketing, sondern auch für ihre Steuergestaltung optimal nutzen.
Tipp: Fast alle unsere Artikel sind preislich unter der 10€ Grenze und dadurch als Streuwerbeartikel qualifiziert. Zum Beispiel unser Chilisalz mit ihrem Logo ➜ Hier geht es unserem Geschäftsbereich
Werbung als Hauptzweck: Beachtung von Werbeaufdrucken
Damit Streuartikel steuerlich absetzbar sind, muss klar erkennbar sein, dass sie zu Werbezwecken verwendet werden. Dazu gehört in der Regel ein deutlich sichtbarer Werbeaufdruck mit dem Firmenlogo oder -slogan. Artikel ohne erkennbaren Werbeaufdruck können hingegen als Geschenke oder Zuwendungen betrachtet werden, die strengeren steuerlichen Regelungen unterliegen.
Kugelschreiber sind klassische Streuwerbeartikel
Aufzeichnungspflichten und Dokumentation
von den steuerlichen Vorteilen von Streuartikeln zu profitieren, ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich. Unternehmen sollten sämtliche Streuartikel-Ausgaben genau aufzeichnen und die Belege ordnungsgemäß aufbewahren. Dies ist wichtig, um im Falle einer Steuerprüfung die Absetzbarkeit der Ausgaben nachweisen zu können.
Fazit
Streuartikel sind nicht nur ein effektives Marketinginstrument, sondern bieten Unternehmen auch steuerliche Vorteile. Durch geschickte Steuergestaltung können die Ausgaben für Streuartikel als Betriebsausgaben abgesetzt werden, was zu einer Senkung der Steuerlast führt. Unternehmen sollten jedoch die steuerlichen Grenzen und Vorschriften genau beachten und eine ordnungsgemäße Dokumentation sicherstellen, um von diesen Vorteilen optimal zu profitieren.
Hinweis: Wir bieten keine Steuerberatung an. Alle Angaben haben einen rein informativen Charakter. Ihr Steuerberater hilft ihnen bei konkreten Fragen weiter.